Anmeldung einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Hierbei handelt es sich um ein Symbol für das Selbstbestimmungsgesetz.

 

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns anzumelden. Die Anmeldung können Sie mündlich oder schriftlich abgeben.

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung können Sie dann die eigentliche Änderung bei uns erklären. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut eine Erklärung abgeben. Sollten Sie dann eine Erklärung abgeben, die auf ein früher geführtes Geschlecht zielt, führen Sie automatisch die dazu gehörigen Vornamen.

Vorbereitungen

In 5 Schritten zu einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

 

Schritt 1 - Voraussetzungen prüfen

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
  • verlängerbare Aufenthaltserlaubnis oder
  • blaue EU Karte

 

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • Geburtsurkunde
  • ggf. Eheurkunde
  • Identitätsnachweis (bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes an) 
  • Anmeldeformular

 

Schritt 3 - Anmeldung der Erklärung

Reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular gemeinsam mit einer der erforderlichen Unterlagen schriftlich beim Standesamt ein.

 

Schritt 4 - Termin zur Erklärungsabgabe vorbereiten

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie vorab einen Termin.

 

Zeitrahmen

 

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung können Sie dann die eigentliche Änderung bei uns erklären. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

 

 

Schritt 5 - persönliche Vorsprache - Erklärung

Bringen Sie zum Termin alle Originaldokumente mit und geben die Erklärung ab.

 


Gebühren

  • Entgegennahme Anmeldung und Beurkundung: 45,00€

  • Entgegennahme Anmeldung ohne Beurkundung binnen 6 Monate: 15,00€


Hinweise

  • Zahlungsoptionen

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Standesamt mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns