Allgemeine Anliegen Tiefbau

Hierbei handelt es sich um ein Symbol. Es ist ein Bagger zusehen.

 

 

Sie bauen ein neues Haus und benötigen einen Abwasseranschluss an die städtische Kanalisation? Oder planen Sie, eine zusätzliche Grundstückszufahrt zu errichten? Diese Anliegen können Sie gerne über das untenstehende Formular zur weiteren Bearbeitung einreichen.Dann sind Sie bei der Abteilung Tiefbau genau richtig. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Anliegen und informieren Sie über die baulichen Möglichkeiten für Ihr bevorstehendes Projekt. 

Es gibt folgende Anliegen als Auswahl:

  • Absenkung Gehweganlage                                                   
  • Wiederherstellung einer Gehweganlage
  • Herstellung Kanalgrundstücksanschluss                             
  • Versetzung einer Straßenlaterne

Vorbereitungen

In 8 Schritten zum Anliegen beim Tiefbauamt

 

Schritt 1 - Antragstellung

 

Schritt 2 - Vor-Ort-Besichtigung

  • Ein*e Mitarbeiter*in der Abteilung Tiefbau oder Abwasser – je nach Anliegen – wird dieses vor Ort begutachten, um sich ein genaues Bild von den geplanten baulichen Veränderungen zu machen.

 

Schritt 3 - Prüfung des Antrags

  • Nach der Besichtigung erfolgt die Prüfung Ihres Antrags auf baurechtliche Bedenken. Der von Ihnen angefertigte Lageplan oder – idealerweise, eine detaillierte Zeichnung ist hierbei maßgeblich für die Beurteilung der baulichen Situation.

 

Schritt 4 -Terminvereinbarung und Abstimmung

  • Sofern Ihr Antrag genehmigungsfähig ist, vereinbart ein*e Mitarbeiter*in der Abteilung Tiefbau oder Abwasser einen gemeinsamen Ortstermin mit Ihnen. Bei diesem Termin wird die endgültige Lage vor Ort festgelegt, offene Fragen geklärt und das weitere Vorgehen erläutert. Zudem werden Fotos angefertigt, um die geplanten Maßnahmen zu dokumentieren.

 

Schritt 5 - Dokumentation und Bestätigung

  • Die bei Vor-Ort-Besichtigung besprochenen Inhalte werden schriftlich festgehalten. Ihnen werden die angefertigten Fotos zur Bestätigung übermittelt. Nach Ihrer Zustimmung wird die Maßnahme in einem internen Maßnahmenverzeichnis hinterlegt.

 

Schritt 6 - Terminierung der Arbeiten

  • Die zuständige Ansprechperson teilt Ihnen einen voraussichtlichen Zeitraum mit, in dem die Arbeiten durch das von der Stadt Tönisvorst beauftragte Unternehmen ausgeführt werden. In der Regel wird dies durch ein Halteverbot im betroffenen Bereich angekündigt.

 

Schritt 7 - Durchführung der Maßnahme 

  • Das beauftragte Unternehmen führt die beantragte Maßnahme entsprechend der abgestimmten Planung aus.

 

Schritt 8 - Abnahme und Kostenabrechnung

  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch eine*n Mitarbeiter*in der Stadt Tönisvorst. Anschließend werden die Kosten der Maßnahme vollständig der Stadt Tönisvorst als Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nach Prüfung der Abrechnung durch einen Mitarbeiter erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über die gesamten Kosten der Maßnahme. 

 

Kontakt

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