Mietspiegel 2025: Online-Fragebogen für alle

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Wer bestimmt eigentlich, wie hoch die ortsübliche Miete sein darf? Wer darauf Einfluss nehmen möchte, hat jetzt die Gelegenheit dazu. So können sich Mieter*innen wie Vermieter*innen an einem Online-Fragebogen beteiligen. 

Hintergrund? 

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er wird von den Kommunen im Kreisgebiet, dem Gutachterausschuss des Kreises Viersen, dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer und dem Mieterverband Niederrhein e. V. aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. 

Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren Marktentwicklung anpassen

Die letzte Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte im Jahre 2023. Gesetzlich vorgegeben ist, dass der Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst wird (§ 558c Abs. 3 BGB). Um zu prüfen, ob ab 2025 eine Anpassung des Mietspiegels notwendig ist, wird auf freiwilliger Basis diese Datenerhebung durchgeführt. 

Kommunen bei der Erstellung des Mietspiegels unterstützen

Wer die Kommunen bei der Erstellung des Mietspiegels unterstützen möchte, kann bis zum 15. November dieses Jahres den Online-Fragebogen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/kreis-viersen/beteiligung/themen/1007777 aufrufen. Die Fragebögen können auch in Papierform in der Abteilung für Soziales und Wohnen abgeholt werden. Wichtiger Hinweis: Die freiwilligen Angaben werden ausschließlich für statistische Zwecke und in anonymer Form genutzt. 

Rückfragen zum Mietspiegel?

Bei Rückfragen zum Mietspiegel kann man sich an Tanja Dornbusch, Abteilungsleitung Soziales und Wohnen, Bahnstraße 15, Tel. 02151/999-111, E-Mail tanja.dornbusch@toenisvorst.de wenden. Anfang 2025 kann der dann Mietspiegel kostenlos auf der städtischen Homepage eingesehen werden.

Text: (cp/A4)

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