Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar

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Am 1. Januar ist die Mehrwegangebotspflicht in Kraft getreten. Bei Fragen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten helfen die Abfallberatung und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen kostenfrei weiter.

Kunden alternativ das Befüllen mitgebrachter Behältnisse ermöglichen

Letztvertreibende, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher mit Waren befüllen und verkaufen, müssen seit dem 1. Januar als Alternative Mehrwegverpackungen anbieten. Das gilt auch für Lieferdienste. Das Angebot in Mehrweg darf nicht teurer sein, ein Pfand kann jedoch erhoben werden. Für kleine Betriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und nicht mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt eine Sonderregelung: Wenn hier kein Mehrwegangebot möglich oder gewünscht ist, muss Kundinnen und Kunden alternativ das Befüllen mitgebrachter Behältnisse ermöglicht werden. Das Mehrweg-Angebot muss für Kundinnen und Kunden in jedem Fall deutlich sichtbar gemacht werden.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen bietet kostenfreie Beratung an

Die Ausgabe und Rücknahme von Pfandgeschirr sowie das Befüllen von Kundenbehältnissen sind erlaubt, unterliegen aber besonderen hygienischen Bestimmungen. Wenn eigene Behältnisse mitgebracht werden, müssen diese sauber sein, sonst darf der Betrieb die Befüllung ablehnen. Der Lebensmittelverband Deutschland stellt hierfür bundesweit gültige Handreichungen und Schulungsvideos zur Verfügung.  Bei spezifischen Fragen zur konkreten Umsetzung in Betrieben bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen eine kostenfreie Beratung an. „Wir unterstützen die bundesweiten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und bieten unseren Betrieben an, bei Unsicherheiten mit der hygienisch einwandfreien Umsetzung aktiv auf uns zuzukommen“, sagt Kerstin Hüsch, stellvertretende Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen.

Abfallvermeidung ist das oberste Ziel

„Abfallvermeidung ist das oberste Ziel der europäischen Abfallgesetzgebung und trägt zum aktiven Klimaschutz bei. Schon ab ungefähr zehn Umläufen bietet eine Mehrwegverpackung einen ökologischen Vorteil. Ich empfehle beim Einkaufen aktiv nach Mehrweglösungen zu fragen. Durch die Nachfrage wird sich auch das Angebot erhöhen,“ so Christian Böker, Betriebsleiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen.

Erreichbarkeit der Beratungsangebote

Mit der Kampagne „Kreis Viersen geht den Mehrweg“ wurden im vergangenen Jahr Betriebe unterstützt, die auf Mehrweg umsteigen wollten. Das Netz der Mehrweganbietenden wird seitdem immer größer. Allein am System des Anbieters RECUP nehmen im Kreis Viersen mittlerweile 50 Betriebe teil.

Weitere Informationen zu Mehrweg gibt es online unter https://www.kreis-viersen.de/themen/abfallentsorgung/infos-fuer-gewerbetreibende  

Die Abfallberatung des Kreises Viersen ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 02162 / 391998 oder per Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de     

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer: 02162 / 391309 oder per Mail an lebensmittelueberwachung@kreis-viersen.de

 

Pressemitteilung des Kreises Viersen

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