Neuer Wind-Energie-Bereich im Kehn geplant

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Auf zwei Arealen im Stadtgebiet stehen aktuell Windräder: Einmal im Nordosten zwischen der Steinheide und Unterweiden mit 4 Windenergieanlagen – und einmal im Westen in Vorst an der Rottheide mit 2 Windenergieanlagen. Jetzt will die Bezirksregierung auf einem dritten Areal die Aufstellung von Windrädern ermöglichen: Im Kehn auf einer Fläche von rund 11,6 Hektar – womit diese Fläche etwas kleiner ausfällt, als die an der Rottheide mit 15,4 Hektar. 

Aufstellung von Windrädern nur noch in definierten Bereichen möglich

Mit Übernahme aller drei Bereiche in den Regionalplan bis zum 31.12.2027 wäre die Aufstellung von Windrädern nur noch in den dort eingezeichneten Windenergiebereichen (WEB) und in den vom Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen (kommunale Konzentrationszonen) in Unterweiden möglich.

Beschluss des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes

Hintergrund ist der Beschluss des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes, welches im Februar 2023 in Kraft trat. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. 

1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie vorhalten

Grundidee? Bis Ende 2027 sollen 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden – bis Ende 2032 soll der gesamte Flächenbeitragswert bei 1,8 Prozent liegen. In der Planungsregion Düsseldorf sollen dafür aufgerundet zirka 5000 Hektar und im Falle von Tönisvorst etwa 29 Hektar als Flächenbeitrag im Regionalplan ausgewiesen werden. Dafür wird der Regionalplan ein 18. Mal geändert. 

Drei Bereiche: Im Norden, Westen und in der Mitte

Der Flächenbeitragswert in Tönisvorst würde - ganz grob zusammengefasst – auf die Areale in Unterweiden/Steinheide, Rottheide und Kehn aufgeteilt: Werden diese Wind-Energie-Bereiche (WEB) im Regionalplan für den Bereich Tönisvorst rechtzeitig ausgewiesen und somit die Quote (Flächenbeitragswert) erfüllt, können – vereinfacht gesagt - nur noch dort in den WEBs und in den vom Flächennutzungsplan definierten Bereichen (kommunale Konzentrationszonen in Unterweiden) Windenergieanlagen (WEAs) errichtet werden. Sofern und solange die Quote nach dem 1. Stichtag des WindBG (31.12.2027) in der Region nicht erfüllt sind, gilt die Privilegierung bis auf Weiteres im gesamten Außenbereich.

Beteiligungszeitraum vom 19. Juli bis zum 29. August 2024

Zu diesen Plänen – konkret der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf – können sich die Bürger*innen der Stadt Tönisvorst äußern. Der Beteiligungszeitraum im Verfahren wird vom 19. Juli bis zum 29. August 2024 sein. Allgemeine Informationen inklusive einer Präsentation mit Karten zum Anlass und Gegenstand des Verfahrens der 18. RPD-Änderung findet man auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf: (https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplanung/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/18-aenderung-des). Sämtliche Unterlagen zur Offenlage sollen auf der Seite der Bezirksregierung mit Start der Offenlage abrufbar sein. 

Auch Stadt gibt Stellungnahme ab

Die Stadt wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Wie im Ausschuss vorgeschlagen, soll der Flächenanteil in Unterweiden/Steinheide vergrößert und dafür der Bereich Kehn verkleinert werden. Sprich das, was bereits jetzt für Unterweiden im Flächennutzungsplan (FNP) steht, soll in den Regionalplan übernommen werden und die Fläche im Kehn in Richtung Wohnbebauung verkleinert werden. 

Foto: Symbolbild

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      47918 Tönisvorst

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