Ortsrecht
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.
Veröffentlicht | Bezeichnung | Datei |
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Friedhofssatzung | Link zum Dokument (PDF,5.61 MB) | |
Friedhofssatzung | Link zum Dokument (PDF,925.87 KB) | |
Hundesteuersatzung 02.06.2022 | Link zum Dokument (PDF,2.55 MB) | |
Veröffentlichung HH-Satzung 2022 | Link zum Dokument (PDF,149.45 KB) | |
Abfallgebührensatzung 2022 | Link zum Dokument (PDF,278.85 KB) | |
Straßenreinigungsgebührensatzung 2022 | Link zum Dokument (PDF,247.6 KB) | |
Dringlichkeitsentscheidung Abfallgebührensatzung 2022 | Link zum Dokument (PDF,229.54 KB) | |
Straßenreinigungssatzung 2022 | Link zum Dokument (PDF,219.94 KB) | |
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Höhe der Gebühren zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 65 LWG NRW | Link zum Dokument (PDF,111.88 KB) | |
Satzung über die Einrichtung und Benutzung von Übergangsheimen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangsheimen in der Stadt Tönisvorst vom 11.07.1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 15.12.2021 | Link zum Dokument (PDF,1.57 MB) |