Bestattungsanmeldung

Informieren Sie zeitnah einen/eine Bestatter*in. Dieser wird Sie in Bezug auf die Grabstätte, Bestattung und Formalitäten beraten und Ihnen viele Gänge abnehmen.

Sollte die/der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Erdbestattung entschieden haben, ist zeitnahes Handeln nötig. Eine Erdbestattung muss gemäß des Bestattungsgesetzes NRW innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Auch die Kremierung, im Falle einer Urnenbeisetzung, muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Dann haben Sie allerdings sechs Wochen Zeit bis die Beisetzung erfolgen muss. Genügend Zeit also, sich in Ruhe zu überlegen, welche Grabart am Sinnvollsten ist und dem Wunsch der/des Verstorbenen entspräche.

 

 

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