Urnenbestattung
Urnenbeisetzungen sind in Reihengräbern oder Wahlgrabstätten möglich.
Reihengräber sind nicht frei wählbar, sie werden der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben und werden nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren eingeebnet bzw. aufgelöst.
Wahlgrabstätten hingegen sind frei wählbar und verlängerbar.
Die Anzahl der möglichen Bestattungen in einer Grabstätte ist abhängig von der gewählten Grabart.
Im folgenden ein kurzer Überblick über die unterschiedlichen Grabarten für Urnenbeisetzungen.
Urnenreihengrab
Urnenreihengräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt bzw. von der Friedhofsverwaltung nach Lage vorgegeben werden. An Reihengrabstätten wird im Bestattungsfall dem Antragsteller ein Grabrecht für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Das Grabrecht beginnt mit dem Tag der Bestattung, ist nicht verlängerbar und erlischt mit Ablauf der Ruhezeit.
Grabberechtigter und damit für die Grabstätte verantwortlich ist die Person, die den Antrag auf Erteilung eines Grabrechtes gestellt hat.
In jedem Reihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen, für die auf Antrag bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für die Dauer von mindestens 5 Jahren bis höchstens 30 Jahren verliehen wird und die frei wählbar sind.
Die Urnenwahlgrabstätte kann individuell bepflanzt werden, aber auch eine Abdeckung ist auf Antrag möglich.
Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Bis zu 2 Urnen können je Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden.
Urnenkammern
Die Stadt Tönisvorst bietet zur Beisetzung von Urnen zusätzlich Urnenkammern an. In den Kammern ist die Beisetzung von bis zu 3 Schmuckurnen bzw. 4 Aschekapseln möglich.
Auch hier besteht die Möglichkeit, die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren zu verlängern.
Die Ablage von Grabschmuck in Form von Blumen oder Kerzen ist hier allerdings grundsätzlich nicht möglich.
Urnengemeinschaftsgrab
Eine gänzlich pflegefreie Möglichkeit der Urnenbeisetzung bietet die Stadt Tönisvorst mit Urnengemeinschaftsgräbern an. Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte in der Größe von etwa 2,60 m x 3,75 m in welcher die Asche von 10 Verstorbenen beigesetzt wird. Die Grabstelle wird seitens der Friedhofsverwaltung mit einem Gedenkstein ausgestattet und für die Dauer der Ruhefrist gepflegt.
Baumgrab
Das Baumgrab fällt unter die Kategorie Urnenreihengräber und unterliegt eine Ruhezeit von 20 Jahren.
Es besteht die Möglichkeit, das Baumgrab als sogenanntes Partnergrab zu erwerben. Dabei werden im Falle einer Beisetzung zwei neben einander liegende Grabstätten angekauft. Im Falle einer weiteren Bestattung muss das leere Grab bis zum Ende der zwanzigjährigen Ruhezeit aufgekauft werden.
Das zuerst gekaufte Grab läuft nach 20 Jahren aus und wird eingeebnet. Dieses ist nicht verlängerbar.
Kontakt
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- Ms. Flöth +492156999403 E-Mail senden
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- Urnengemeinschaftsgrab (2.16 MB)
- Urnenkammer (1.4 MB)
- Urnenwahlgrab (1.69 MB)
- Urnenreihengrab (1.48 MB)