Veranstaltungssicherheit
Veranstaltungen stellen aufgrund ihrer besonderen Gefährdungspotentiale für eine Vielzahl von Menschen, auch eine Herausforderung für die Ordnungsbehörden dar. Das Thema Veranstaltungssicherheit findet im Laufe der letzten Jahre, besonders im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade 2010 eine immer größere Beachtung. Sicherheitsanforderungen, die früher als nachrangig empfunden wurden, werden heute als selbstverständlich angesehen.
Ob Sie nun ein Straßenfest mit Ihrer Nachbarschaft planen, ein Open-Air Konzert durchführen wollen oder Ihre Gaststätte für eine Veranstaltung erweitern möchten, es können sich im Ernstfall immer Probleme ergeben, über die man normalerweise nicht nachdenken möchte. Natürlich wollen Sie als Veranstalter*in einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten und Ihren Besucher*innen einen sicheren Aufenthalt bieten. Gerade bei der Veranstaltungssicherheit sind aber regelmäßig Anforderungen zu beachten, die nur von den Fachbehörden geprüft und beurteilt werden können.
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass Sie uns als Veranstalter*in bereits frühzeitig in Ihre Planungen einbeziehen und uns umfassend über das Vorhaben informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:
- Anzahl der Besucher*innen
- Veranstaltungsort
- Zielgruppe
- Flucht- und Rettungswege
- Brandsicherheitswache
- Sanitätswachdienst
- Sicherheitsdienst / Ordnungsdienst
- Infrastruktur
Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig mit dem/der zentralen Ansprechpartner*in der Ordnungsbehörde Verbindung auf, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren bzw. eine schnelle Prüfung der Sicherheitskonzepte zu ermöglichen. Er steht Ihnen gerne auch schon zu Beginn der Planungsphase einer Veranstaltung als Fachberater zur Seite und versucht im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die möglichen Sicherheitsherausforderungen eine Lösung anzubieten.
Vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens, mindestens aber 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn benötigen wir von Ihnen umfassende Angaben zu der geplanten Veranstaltung, um Sie bestmöglich beraten zu können. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 6 Monaten erforderlich, um die Sicherheitsplanung mit allen zu beteiligenden Stellen abzustimmen. Hierzu füllen Sie bitte den Erhebungsbogen für Veranstaltungssicherheit aus und senden Ihn an uns zurück.
Hinweis: Damit eine Prüfung erfolgen kann, benötigen wir den Erhebungsbogen mit ihrer Unterschrift, dieser kann uns natürlich auch gerne als Scan per Email zugesendet werden.
Beim Erstkontakt, sowie zur Einreichung des Erhebungsbogens als Antrag für Ihre Veranstaltung nutzen Sie bitte ausnahmslos das Postfach veranstaltungssicherheit@toenisvorst.de, damit wir die schnelle Bearbeitung und umfassende Beratung sicherstellen können. |
Kontakt
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- Mr. Eikelberg +492151999447 E-Mail senden
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- Ms. Küsters +492151999141 E-Mail senden
Downloads
- Leitfaden Veranstaltungssicherheit 2024 (3.13 MB)
- Erhebungsbogen Veranstaltungssicherheit 2023 (770.54 KB)