Denkmalschutz

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Nordrhein-Westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG) vom 13.04.2022, in Kraft seit dem 01.06.2022, in der z.Zt. geltenden Fassung.

Unterschieden werden hierbei:

  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler
  • Gartendenkmäler
  • Welterbestätten
  • Bewegliche Denkmäler
  • Denkmalbereiche

 

Die Stadt Tönisvorst verfügt über eine Vielzahl von Denkmälern. Alle Denkmäler im Stadtgebiet können im Internet eingesehen werden. Hier gelangen Sie auf das Geoportal Niederrhein. Für eine genauere Beschreibung des Denkmales, klicken Sie bitte auf die jeweilige Fläche und ein Fenster mit der Art und einer Beschreibung wird geöffnet.

Rechtliche Grundlagen:

Denkmalschutzgesetz NRW vom 13.04.2022 in Kraft seit dem 01.06.2022

 

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