Baustellen
Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Strecke | Art der Einschränkung | Zeitraum | Bemerkung |
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Corneliusweg | Halteverbot für Baustellenzufahrt | 22.05.2025 bis 31.12.2025 | |
Josefstraße 8 | Halbseitige Sperrung | 25.10.2024 bis 30.05.2025 | u. Gehwegsperrung |
Nordring | Einbahnstraße | 27.01.2025 bis 07.02.2025 | Gelderner Straße bis Nordring 165 |
Raedtstraße 2 | Halbs. Fahrbahn- und Gehwegsperrung | 03.12.2024 bis 30.06.2025 |
Kontakt
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- Ms. Küsters +492151999141 E-Mail senden