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Verwaltungsorganisation

,,Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Artikel 28 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


Die Stadt Tönisvorst ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr ist Verfassungsgemäß das Recht gegeben sich selbst zu verwalten und setzt dieses in Form der Stadtverwaltung unter der Leitung von Bürgermeister Uwe Leuchtenberg um.

In den insgesamt 12 Abteilungen werden Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft von Finanzen über Ordnungswesen bis hin zu Eheschließungen durch fachkompetentes Personal bearbeitet und verwaltet.

Zu finden sind die Mitarbeiter*innen der Kernverwaltung im Tönisvorst Stadtgebiet an vier Standorten:

Verwaltungsgebäude St. Tönis (Bahnstraße)

Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst

Altes Rathaus (St. Tönis)

Hochstraße 20a, 47918 Tönisvorst

Verwaltungsgebäude St. Tönis (Hospitalstraße)

Hospitalstraße 15, 47918 Tönisvorst

Altes Rathaus (Vorst)

St. Töniser Straße 8, 47918 Tönisvorst

 

Hier finden Sie die zuständigen Fachbereiche der Stadt Tönisvorst mit ihren untergliederten Abteilungen. Für eine zusammenhängende Veranschaulichung steht Ihnen das Organigramm im Punkt ,,Downloads" unten auf der Seite zur Verfügung.

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