Die Grundstücksanschlüsse (Leitung von Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze) gehören zum öffentlichen Kanalnetz.
Alle Vorgaben zur Umsetzung der Abwasserbeseitigung auf den im Stadtgebiet Tönisvorst liegenden Grundstücken regelt die Satzung der Stadt Tönisvorst über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - auch Entwässerungssatzung genannt.
Jede*r Eigentümer*in eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung berechtigt, von der Stadt zu verlangen, dass sein Grundstück an die bestehende öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird (Anschlussrecht).
Nach der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitungen hat der Anschlussberechtigte vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung und unter Beachtung der technischen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen das Recht, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungsrecht).
Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die an eine betriebsfertige und aufnahmefähige öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können. Dazu muss die öffentliche Abwasserleitung in unmittelbarer Nähe des Grundstückes oder auf dem Grundstück verlaufen.
Sie benötigen einen Kanalgrundstücksanschluss für Ihr Grundstück?
- Formular im Serviceportal ausfüllen, Lageplan /Entwässerungsplan beifügen
- eine Besichtigung vor Ort mit einem / einer Mitarbeitenden findet ggfls. statt
- Anfallende Kosten (Kanalanschlussbeitrag oder Kostenerstattung der Baukosten) sind durch den /die Grundstückseigentümer*in / Antragsteller*in zu tragen
Die Aufwendungen für Hausanschlüsse (Fortführung der Leitungen auf dem Privatgrundstück) trägt der / die jeweilige Eigentümer*in.