Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Tönisvorst ist bemüht, ihre Website www.toenisvorst.de mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.toenisvorst.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) weitestgehend vereinbar.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2024 erstellt. Die Angaben werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst Bis auf wenige Ausnahmen ist diese Website umfassend barrierefrei nutzbar. Für das Jahr 2025 ist eine Prüfung und Erweiterung dieser Erklärung in Planung.

BMUV-Profile auf externen Websites

Alle Angebote, die wir auf fremden Webseiten, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken anbieten, versuchen wir möglichst ebenso barrierefrei zu gestalten. Dies ist jedoch abhängig von den zur Verfügung gestellten Funktionen der Fremdanbieter.

Falls Sie benachteiligt sind (Feedback)

Sie haben den Eindruck, wir haben unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert? Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle. Solche Mängel liegen bei Inhalten vor, 

  • die schwer zugänglich sind.
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzten oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
  • die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Wenn Sie Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Schlichtungsstelle des Bundes.

Schlichtung-/Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde oder Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.toenisvorst.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.

Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

So erreichen Sie uns