Ortsrecht
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.
Veröffentlicht | Bezeichnung | Datei |
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Satzung über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Abwasseranlage der Stadt Tönisvorst für das Haushaltsjahr 2022 | Link zum Dokument (PDF,1.87 MB) | |
Betriebssatzung der Stadt Tönisvorst für den Städtischen Abwasserbetrieb | Link zum Dokument (PDF,4.26 MB) | |
Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Tönisvorst | Link zum Dokument (PDF,6.85 MB) | |
Satzung über die Einrichtung von Benutzung von Übergangsheimen sowie über die Erhebung der Kosten für die Übergangsheime - 9. Änderungssatzung | Link zum Dokument (PDF,3.57 MB) | |
Satzung über die Einrichtung von Benutzung von Übergangsheimen sowie über die Erhebung der Kosten für die Übergangsheime - 10. Änderungssatzung | Link zum Dokument (PDF,3.03 MB) | |
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen 2023 | Link zum Dokument (PDF,3.81 MB) | |
Satzung über die Nutzung des städtischen Wappens und Logos der Stadt Tönisvorst | Link zum Dokument (PDF,976.09 KB) | |
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen 2022 | Link zum Dokument (PDF,3.79 MB) | |
Satzung über die Nutzung des städtischen Wappens und Logos der Stadt Tönisvorst | Link zum Dokument (PDF,326.85 KB) | |
Satzung der Stadt Tönisvorst für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen - Friedhofssatzung | Link zum Dokument (PDF,6.82 MB) |