Satzung der Stadt Tönisvorst über geringere als die in § 6 Abs. 5 und 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zur Wahrung der bauhistorischen Bedeutung oder sonstigen erhaltenswerten Eigenart eines Ortsteils gem. § 86 Abs. 1 Nr. 6 BauO NRW im Stadtteil St. Tönis
Satzung der Stadt Tönisvorst vom 25.03.2002 über örtliche Bauvorschriften gem. § 86 Bau ONW für die Bereiche außerhalb der Ortslagen des Stadtgebietes Tönisvorst.
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Benutzung von städt. Sporthallen, Sportaußenanlagen, Sälen, Schulräumen, sonstigen Räumen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen durch örtlich tätige Sportvereine, örtlich tätige Kultur- und Brauchtumsverein
Entgeltordnung der Stadt Tönisvorst für die Benutzung von städtischen Sporthallen, Sportaußenanalgen, Sälen, Schulräumen und sonstigen Räumen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen