Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Entwässerungseinrichtungen (Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben) und der Kleineinleiterabgabe vom 15. Dezember 2006
Satzung der Stadt Tönisvorst über geringere als die in § 6 Abs. 5 und 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zur Wahrung der bauhistorischen Bedeutung oder sonstigen erhaltenswerten Eigenart eines Ortsteils gem. § 86 Abs. 1 Nr. 6 BauO NRW im Stadtteil St. Tönis