Außengebietsentwässerung

In den nicht kanalisierten Außenbereichen erfolgt die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers über Pflanzenkläranlagen, vollbiologische Kleinkläranlagen oder auch Abwassersammelgruben. Diese Alternativmöglichkeiten zur Abwasserbeseitigung werden von den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen errichtet, betrieben und ggfls. erneuert. Die Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers aus Abwassersammelgruben und des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen liegt in der Verantwortung der Stadt Tönisvorst.

 

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