Gewerbetreibende

Bildhauer*innen, Steinmetz*innen, Gärtner*innen, Bestatter*innen und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Der Umfang der Tätigkeiten ist in der Zulassung festgelegt.

Die Zulassung ist gebührenpflichtig zu beantragen und erfolgt durch Zulassungsbescheid. Die Zulassung ist jährlich zu erneuern.

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