Baustellen

Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.

Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.

aktuelle Baustellen
StreckeArt der EinschränkungZeitraumBemerkung
Bachstraße/BeethovenstraßeVollsperrung Kreuzung04.09.2023 bis 31.05.2024 
CorneliuswegHalteverbot für Baustellenzufahrt22.05.2023 bis 31.10.2024 

Kontakt

So erreichen Sie uns